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Corona-Soforthilfe 2020

Corona-Hilfe zurückgezahlt? Vielleicht bekommst du dein Geld zurück.

In Baden-Württemberg können viele Selbstständige und Unternehmen bereits zurückgezahlte Corona-Soforthilfen zurückerhalten. Prüfe in nur 30 Sekunden, ob du dazugehören könntest.

Kostenlose Ersteinschätzung Nur 30 Sekunden Keine Unterlagen notwendig

So einfach geht's

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3 kurze Fragen beantworten

Sag uns, wann du die Hilfe beantragt hast und ob du Geld zurückgezahlt hast.

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Möglichen Anspruch prüfen

Wir prüfen, ob dein Fall grundsätzlich für eine Rückerstattung infrage kommt.

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Nächste Schritte erfahren

Du erfährst, welche Möglichkeiten bestehen und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.

Warum ist eine Rückerstattung möglich?

Gerichte haben bestimmte Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt. Das Land hat daraufhin ein gesetzliches Ausgleichsverfahren geschaffen. Auch bereits abgeschlossene Rückzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Offizielle Informationen des Landes Baden-Württemberg

Häufige Fragen

Ich habe das Geld schon vor Jahren zurückgezahlt. Kann ich trotzdem einen Anspruch haben?

Ja. Das Ausgleichsgesetz berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits erfolgte Rückzahlungen und bestandskräftige Rückforderungsbescheide.

Muss ich meinen alten Bescheid heraussuchen?

Nein. Für die erste Prüfung reichen wenige Angaben aus deiner Erinnerung. Erst später können Unterlagen erforderlich werden.

Wie viel Geld könnte ich zurückbekommen?

Das hängt unter anderem von der ursprünglichen Bewilligung, der tatsächlichen Rückzahlung und möglichen gesetzlichen Anrechnungen ab.

Ist die Prüfung kostenlos?

Ja. Die erste unverbindliche Einschätzung ist kostenlos.

Kann ich den Antrag auch selbst stellen?

Ja. Das Land Baden-Württemberg sieht ein staatliches Antragsverfahren vor. Eine kostenpflichtige Unterstützung ist nicht verpflichtend.